Nochmal die Süddeutsche:
Stefan Krempl guckt recht gründlich in den zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle, aber was er zu Tage fördert, lässt den Leser am Verstand der Justizministerin zweifeln:
Die Ministerin zählt dazu etwa das Herunterladen der Kopie eines Films per Filesharing vor dem Kinostart. Darauf sollen künftig bis zu drei Jahre Haft stehen.
Au weia!
Gleichzeitig will Zypries aber Downloads aus Tauschbörsen in geringem Umfang für private Zwecke straffrei halten und eine „Bagatellgrenze“ einführen.
Ach so, na dann...
Ein Auge zudrücken könnte man bei Dateizahlen „im einstelligen Bereich“, erläuterte die Ministerin jüngst diese Schmerzgrenze, ohne jedoch eine zeitliche Bezugsgröße anzugeben.
Na eben. Lasst es einfach Vater Staat willkürlich im Einzelfall entscheiden.
Unterdessen geißelt Prantl im Medienteil die komplette Absurdität, dass die Urheberrechtsabgaben auf Kopiergerätschaften
gesenkt werden sollen. Diese Abgaben gehen nämlich (relativ) direkt an die Urheber, nicht an die Industrie. Und die Urheber interessiert beim zähen Tauziehen ums Urheberrecht nun wirklich keine Sau.